Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Unser Aushängeschild: Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen für Wohnungsunternehmen

Die Mitarbeiter der Bavaria Tax sind Spezialisten im Umgang mit dem wohnungswirtschaftlichen Tarifvertrag und dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD). Außerdem sind wir Ihre Ansprechpartner für die betriebliche Altersversorgung. Derzeit betreuen wir ca. 70 Mandate zzgl. Kleinere WEG-Verwaltungen pro Jahr in diesem Bereich.

Unsere Schwerpunkte

  • TVÖD

  • Geringfügig Beschäftigte

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung

  • Übernahme der Daten in die Buchführung

  • Entwicklung von Statistiken

  • Abwicklung des Schriftverkehrs mit Behörden

  • Einsatz von DATEV-Unternehmen online Lohn

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung bei der Bavaria Tax GmbH bedeutet…

Persönlicher Service

Gerade auch im Zeitalter der Digitalisierung ist es uns wichtig, dass bei uns der Mensch weiterhin im Mittelpunkt steht. Wir lieben unsere Arbeit. Sie haben als Mandant bei der Bavaria Tax GmbH einen festen persönlichen Ansprechpartner.

Zufriedenheit

Unsere Lohn-Experten betreuen jedes Lohnmandat individuell und passen Ihre Auswertungspakete perfekt an Ihre Bedürfnisse an; wenn Sie wollen, stehen Ihnen Ihre Auswertungen auch online zur Verfügung. Ihre Mitarbeiter können die Gehaltszettel auch papierlos über ein online Portal erhalten. Gerne stellen wir Ihnen eine Digitale Personalakte zur Verfügung.

Zuverlässigkeit

Die Personalabrechnungen erstellen wir über DATEV-Software, die im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Aktualität, Datenschutz und Datensicherheit höchsten Anforderungen genügt.

Kompetenz

In der ständig sich ändernden Welt der Vorschriften und Gesetze verlieren wir nie den Überblick. Unsere Mitarbeiter sind fachspezifisch ausgebildet und bilden sich stetig fort. Über die Jahre haben unsere Mitarbeiter schon viele knifflige Fälle bearbeitet. Unser Erfahrungsschatz ist unser höchstes Gut.

Spezialisten für Personalabrechnungen für Wohnungs­unter­neh­men und Wohnungs­eigen­tümer (WEG)-Ver­waltungen

In der ständig sich ändernden Welt der Vorschriften und Gesetze verlieren wir nie den Überblick. Unsere Mitarbeiter sind fachspezifisch ausgebildet und bilden sich stetig fort. Über die Jahre haben unsere Mitarbeiter schon viele knifflige Fälle bearbeitet. Unser Erfahrungsschatz ist unser höchstes Gut.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für Wohnungsunternehmen – das Aushängeschild der Bavaria Tax

Interview mit Andrea Kroner, Steuerfachwirtin der Bavaria Tax

Es gibt für alles Experten und wir sind die Experten im Bereich Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Neben der Abwicklung einzelvertraglicher Regelungen sind wir auf den wohnungswirtschaftlichen Tarifvertrag und den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) spezialisiert. Wir rechnen jede Art der betrieblichen Altersversorgung für unsere Mandanten ab. Auch mit der BVK-Zusatzversorgung der Bayerischen Versorgungskammer kennen wir uns bestens aus. 

Die Digitalisierung ermöglicht Informationen und große Datenmengen einfacher, schneller und sicherer zwischen Absender und Empfänger auszutauschen.

Immer alles sofort parat zu haben und auch technisch alles zeitnah umsetzen zu können, sind für uns die größten Herausforderungen des Alltags. Dazu braucht es gut ausgebildete Fachkräfte, die sich nicht nur mit Lohn- und Sozialversicherungsrecht sehr gut auskennen. Unsere Mitarbeiter müssen auch die Fähigkeit besitzen, stets einen vertrauensvollen, verantwortungsvollen und verlässlichen Umgang mit unseren Mandanten führen zu können.  

Das Ziel der Informationstransparenz kann hierdurch schnell im Widerspruch zu einer erwünschten Zeit- und Kostenersparnis stehen.

Wir arbeiten mit DATEV, dem drittgrößten Softwareanbieter für Business-Software in Deutschland. Wir gewährleisten ein hochwertiges Datenschutzkonzept mit verschlüsseltem Datenaustausch.

Seit nunmehr 2 Jahren hat uns das Coronavirus fest im Griff. Steuererleichterungen und die diversen Maßnahmenpakete der Politik greifen in die Lohnabrechnung ein. Unser Abrechnungsalltag im Zusammenhang mit dem Corona Virus beinhaltet beispielsweise das Thema Kurzarbeit von der Beantragung bis hin zu Abrechnung von Kurzarbeitergeld; Entgeltfortzahlung und Entschädigungszahlungen sowie steuerfreie Sonderzahlungen während der Corona-Krise. Durch die Corona Krise gibt es diverse Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen, Fristverlängerungen der Lohnsteueranmeldungen sowie Beitragserleichterungen der Unfallversicherungsträger. Die Corona-Krise hat uns auch und unseren Mandanten vor Augen geführt, wie wichtig es ist, Arbeitsprozesse zu digitalisieren. Eine Notwendigkeit, die auch nach der Pandemie anhalten wird.

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus läuft (lt. aktuellem Stand) das Corona-Kurzarbeitergeld (KUG) zum 31.03.22 aus. Die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber aus dem fiktiven Entgelt alleine tragen muss, werden von der Bundesagentur für Arbeit bis 31.12.2021 vollständig erstattet. Im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 werden diese Sozialversicherungsbeiträge beim KUG nur noch zu 50 Prozent erstattet. Die steuerfreie Sonderzahlung während der Corona-Krise läuft ebenfalls zum 31.03.2022 aus. 

Ab den 1. Januar 2022 können Arbeitgeber an der Pilotierung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung teilnehmen. Zum 01. Juli 2022 wird das neue Verfahren verpflichtend. Die sogenannten DEÜV-Meldungen für geringfügig Beschäftigte sind nur noch mit Steueridentifikationsnummer zulässig. Dies betrifft ab 01. Januar 2022 alle zu erstellende Sozialversicherungsmeldungen.

Ab dem 01.01.2022 ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 15% nach § 1a Abs.1a BetrAVG auch für die Entgeltumwandlungsvereinbarung verpflichtend, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden. 

Zum 1. Januar 2022 ist der Mindestlohn erneut planmäßig gestiegen. Statt 9,60 Euro beträgt die unterste Verdienstgrenze nun 9,82 Euro pro Stunde. Wenn es nach den Plänen der neuen Ampel-Regierung geht, soll der Mindestlohn jedoch schon bald auf 12 Euro angehoben werden. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro steigen. Alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Brutto-Stundenlohn. Alle Arbeitgeber sind zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann scheuen Sie sich nicht, sich von uns ein individuelles Angebot erstellen zu lassen. 
Darüber hinaus sind reibungslose Abläufe, modernste Technik, eine persönliche Betreuung durch unsere Experten sowie kurze Reaktionszeiten für uns selbstverständlich.